Barrierefreiheitserklärung
Die W. Burmann Automatische Türanlagen GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der W. Burmann Automatische Türanlagen GmbH.
Rechtsgrundlage
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Die W. Burmann Automatische Türanlagen GmbH gehört derzeit nicht zu den verpflichteten Unternehmen im Sinne des BFSG, da das Angebot primär im B2B-Bereich liegt und keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit besteht.
Unabhängig davon wird die Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit kontinuierlich angestrebt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, und ist derzeit teilweise mit diesen Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten, Videos oder externe Dienste), auf deren Gestaltung kein Einfluss besteht
- Teilweise eingeschränkte Bedienbarkeit einzelner Elemente über Tastatur
- Fehlende oder unvollständige Alternativtexte bei einzelnen Bildern
- PDF-Dokumente, die nicht barrierefrei aufbereitet sind
- Teilweise unzureichende Farbkontraste einzelner Gestaltungselemente
- Die genannten Punkte werden im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten fortlaufend geprüft und verbessert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich gerne an uns wenden:
W. Burmann Automatische Türanlagen GmbH
Flugplatzstraße 39
34379 Calden
Telefon: 05674 99799
E-Mail: calden@burmann.de
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb angemessener Frist zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Da derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit besteht, ist kein formelles Schlichtungsverfahren vorgesehen.
Unabhängig davon sind wir bestrebt, Hinweise zur Barrierefreiheit konstruktiv aufzunehmen und Verbesserungen umzusetzen.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.04.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website oder bei neuen Erkenntnissen aktualisiert.